Zwangsversteigerung – Vertretung von Gläubigern

Richter Hammer mit Haus und Auto
Das Zwangsversteigerungsrecht gilt als Spezialgebiet, das nur wenige Experten beherrschen.
Verständlicherweise erwarten die Sicherungs-Gläubiger eine vollständige Befriedigung ihrer Forderung.

Damit dies erreicht wird, vertrete ich sie in Zwangsversteigerungsterminen und berate während der gesamten Zwangsvollstreckung.

Aus räumlicher Sicht erstreckt sich mein Aktionsradius über die gesamte Bundesrepublik. Gläubigern mit Sitz in Westdeutschland kommen meine regionalen Kenntnisse im Bereich der neuen Bundesländer zugute.

Wie verläuft die Vertretung im Versteigerungstermin?

In der Regel erhalte ich von dem Mandanten einen schriftlichen Auftrag zur Terminvertretung samt Vollmacht, Versteigerungsbedingungen und Angaben zum Grundstück.

Die Unterlagen sichte ich auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit. Gegebenenfalls sind Dokumente nachzureichen oder es ist eine Abstimmung mit dem zuständigen Sachbearbeiter erforderlich, um die Verwertungsstrategie zu optimieren.
Sodann wird der Versteigerungstermin von mir wahrgenommen. Dabei protokolliere ich den Verlauf und – wenn möglich – die anwesenden Personen, damit der Mandant bei Bedarf mit einem Bieter nachverhandeln kann.
Abweichende oder ungewöhnliche Gebote kläre ich im Termin am Telefon oder erwirke einen Zuschlagsvorbehalt binnen 14 Tagen.
Unmittelbar nach dem Termin informiere ich den Mandanten telefonisch über das Verhandlungsergebnis.
Noch am gleichen Tag, spätestens aber nach 24 Stunden erhält der Mandant einen ausführlichen schriftlichen Bericht.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Falls Sie als Bietinteressent am Erwerb einer Immobilie in der Zwangsversteigerung interessiert sind, berate ich Sie ebenfalls gerne über den Ablauf und die Besonderheiten des Zwangsversteigerungsverfahrens.

Insbesondere können Ihnen meine Kenntnisse im Zwangsversteigerungs- und im Mietrecht auch bei der Entscheidung helfen, ob Sie sich in einem Verfahren beteiligen oder nicht. Es kommt nicht selten vor, dass Eigentümer versuchen, die Erteilung des Zuschlags zu verhindern, indem sie Scheinmietverträge vorlegen. Hier kann ich Ihnen Wege aufzeigen, wie man die Räumung einer ersteigerten Immobilie schnell und konsequent durchsetzt.