Anfechtbarkeit von Ratenzahlungen bei Kenntnis der Zahlungseinstellung des Schuldners

Verlust der Verwaltungs- und Verfügungbefugnis an den Schuldner bei Enthaftungserklärung des Insolvenzverwalters hinsichtlich der Wohnung InsO §§ 35 II, 109 I 2

Nach § 109 Insolvenzordnung kann der Insolvenzverwalter ein Wohnungsmietverhältnis des Schuldners nicht außerordentlich kündigen, sondern erklären, dass Ansprüche gegen den Schuldner nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (Enthaftungserklärung)....