Erbvertrag

von | Mittwoch, 01.01.2014 | Erbrecht, Notar

Ein Erbvertrag ist, wie der Name schon sagt, eine vertragliche Gestaltungsform, der sich Erblasser bedienen können. Er bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. In großen Teilen ist ein Erbvertrag mit dem Berliner Testament identisch, so dass es oftmals eine Geschmacksfrage ist, ob man die Form eines Berliner Testaments oder die eines Erbvertrages wählt. Ich persönlich bevorzuge die Form eines Erbvertrages, da sie nicht nur mehr gestalterische Freiheit lässt, sondern auch nicht in amtliche Verwahrung gegeben werden muss; das spart Unterlegungskosten.