Folgen einer Verbraucherinsolvenz

Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols
Ein Insolvenzverfahren bedeutet, dass Sie keine Schulden mehr zahlen, sondern dass Sie für die Dauer von sechs Jahren den pfändbaren Teil Ihres monatlichen Einkommens für die Kosten des Verfahrens und Ihre Gläubiger zur Verfügung stellen. Sie müssen dem Insolvenzverwalter regelmäßig Ihre Einkommensnachweise übersenden. Der pfändbare Teil Ihres Einkommens wird an den Insolvenzverwalter durch den Arbeitgeber abgeführt.

Für die nächsten 6 Jahre sind Sie verpflichtet, den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Insolvenzverwalter abzugeben und ihn regelmäßig über Ihre Einkommensverhältnisse zu informieren.

Die Pfändungsgrenze beginnt bei 1.179,99 € netto und steigt um ca. 300 EUR pro Unterhaltsverpflichtung. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen werden Ihnen ca. zwei Drittel abgezogen.

Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle oder Sie nutzen Sie unseren Pfändungsrechner und lassen sich automatisch ausrechnen, wie viel im Insolvenzverfahren zum Leben bleibt.

Vorhandenes Vermögen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens. Einrichtungsgegenstände, Kleider und Schmuck bleiben verschont. Wohnungseinrichtung wird nur gepfändet, wenn sie hochwertig ist.

Ansonsten können Sie nach wie vor alles tun und lassen was Sie wollen und niemand wird sich in Ihr Leben einmischen.

Die Pflichten der Insolvenz

Übersenden Sie dem Insolvenzverwalter sofort jeden neuen Einkommensnachweis.
Benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter schriftlich über jede wesentliche Änderung bei Ihrem Arbeitsplatz, wie beispielsweise Wechsel, Verlust, usw.
Informieren Sie ihn schriftlich, wenn Sie sonst noch irgendwie Geld bekommen, wie Steuerrückerstattung, Betriebskostenrückerstattung, Erbschaft, Auszahlung einer Versicherung, usw.
Schließlich benachrichtigen Sie den Insolvenzverwalter über jeden Wohnungswechsel.

Erfüllen Sie diese Pflichten, werden Sie gut durch die Insolvenz kommen. Ansonsten lassen Sie den Insolvenzverwalter in Ruhe und reagieren immer nur dann, wenn er etwas von Ihnen will.

Sie dürfen sich selbständig machen und die Wohnung beziehen, die Ihnen beliebt. Wie Sie Ihr pfändungsfreies Einkommen ausgeben, ist nach wie vor Ihnen überlassen. Niemand darf sich in Ihr Privatleben einmischen.

Einen Kredit erhalten Sie schon wegen der negativen Schufa die nächsten Jahren nicht mehr, aber von Schulden haben Sie sicherlich erst einmal genug.