Private Insolvenz

Wachssiegel auf einer Urkunde
Privatpersonen, Freiberufler oder Betriebsinhaber: Jedermann kann durch widrige Umstände völlig unverschuldet in finanzielle Bedrängnis geraten. Die darauf folgenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger rauben dem Schuldner jedes positive Lebensgefühl und engen den finanziellen Spielraum ein.

Höchste Zeit, dass Sie Abhilfe schaffen: Die neue Insolvenzordnung samt Restschuldbefreiung bietet verschuldeten Personen einen Weg aus der Überschuldung.

Mein Beratungsangebot

Als Verbraucher erhalten Sie von mir – vergleichbar mit einer öffentlichen Schuldnerberatung – eine vollständige Insolvenzberatung und auch die Unterstützung bei der Vorbereitung eines Antrages auf Verbraucherinsolvenz. Die Beratungskosten bezahlen Sie mit einem „Beratungsschein“, der vergleichbar ist mit der Prozesskostenhilfe in einem „normalen“ Gerichtsverfahren. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Als Gewerbetreibender oder Freiberufler hat meine Beratung zum Ziel dass die Abwicklung des Unternehmens für Sie als Inhaber / Geschäftsführer möglichst glatt verläuft. Dabei versuchen wir insbesondere Strafbarkeit und persönliche Haftung zu vermeiden.

Ihr privates Eigentum wird – natürlich soweit legal – bestmöglich vor einem Gläubigerzugriff geschützt. Auch ein Schuldner besitzt Rechte und diese wissen wir optimal für Sie zu nutzen.

Möglicherweise ist überhaupt kein Insolvenzantrag erforderlich, weil sich der Zahlungsengpass mit einem außergerichtlichen Schuldenvergleich abwenden lässt.

Wie verläuft die Rechtsberatung?

Bevor es zu einem Insolvenzantrag kommt, sollten wir klären, welche Vermögenswerte Sie für sich behalten dürfen und welche nicht. Dann bearbeiten wir den Insolvenzantrag.

Im Einzelnen:

Sie vereinbaren mit mir einen Termin. Bringen Sie bitte Ihre Gläubigerunterlagen mit, wie: Zahlungsaufforderungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Kontoauszüge, Versicherungspolicen, usw.
Im Termin analysieren wir Ihre Vermögenssituation. Haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe, werde ich diese für Sie beantragen.
Sind Sie Verbraucher, führe ich vor dem Insolvenzantrag das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Sie durch.
5 Wochen nach dem Gesprächstermin kann Ihr Insolvenzantrag bei Gericht eingereicht werden.

Welche Kosten fallen an?

Alle Gebühren zur Vorbereitung einer Verbraucherinsolvenz verstehen sich als Festpreis.

In dem Gespräch klären wir, ob eine Entschuldung per Verbraucherinsolvenz überhaupt möglich und für Sie sinnvoll ist, wie man sich darauf vorbereitet, wie das Verfahren abläuft und all Ihre sonstigen Fragen.

Entscheiden Sie sich darauf hin für eine Verbraucherinsolvenz, gilt folgende Preisliste:

  • Grundgebühr Antrag auf Verbraucherinsolvenz: 500,00 EUR
  • Einzelgebühr pro Gläubiger: 30,00 EUR
  • Einzelgebühr pro Immobilie: 90,00 EUR

Diese Preise beinhalten die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Mit Ausgleich in drei Raten maximal vier Raten bin ich einverstanden.

Kostenangebot einholen

Endgültige Klarheit über die Anwaltskosten gewinnen Sie, indem Sie ein unverbindliches Kostenangebot bei mir einholen. Bitte Ihre Angelegenheit kurz beschreiben und ich teile Ihnen meine Honorarvorstellungen mit ersten Lösungsansätzen verbindlich mit.

Klicken Sie hier, um ein unverbindliches persönliches Kostenabgebot zu erhalten…

Beratung bei Sonderfällen

Schrottimmobilen:

In den letzten Jahren mehren sich Fälle mit sogenannten Schrottimmobilien und notleidenden Immobilienfonds. Gutverdienende Personen bekamen in den 80er und 90er Jahren als Altersabsicherung vorzugsweise Eigentumswohnungen, Immobilienfonds o.ä. aufgeschwatzt. Nach dem Erwerb stellt sich die Immobilie als Verlustgeschäft heraus und als nicht veräußerbar. Besonders in Berlin sind viele Immobilien notleidend geworden, nachdem das Land Berlin sich weitgehend aus der öffentlichen Förderung zurückgezogen hat.

Die Insolvenz gefährdet das Eigenheim:
Erfahrungsgemäß wünscht sich der in Geldnot geratene Ehegatte nichts sehnlicher, als das Eigenheim aus seiner Insolvenz herauszuhalten. Doch wie kann das Eigenheim gerettet werden? Durch Umschuldung oder Herauslösen aus der Insolvenzmasse? Auch hierzu berate ich Sie gerne.

Insolvenzanfechtung

Sie werden von einem Insolvenzverwalter im Wege der Anfechtungsklage in Anspruch genommen und müssen sich hiergegen verteidigen?

Erfahren Sie hier mehr zu dem Thema Insolvenzanfechtung. Auch hier berate und vertrete ich Sie gerne auf diesem schwierigen Rechtsgebiet.

Tipps vor dem Insolvenzantrag

Damit Sie sich schon jetzt bestmöglich auf die Private Insolvenz vorbereiten können, beherzigen Sie bitte die folgenden vier Tipps. Wichtig ist es, dass Sie gelassen bleiben und dass Sie darauf achten, nicht mehr Einkommen abzugeben, als Sie vom Gesetz her müssen.

Nehmen Sie Gehaltspfändungen halbwegs gelassen

Zunächst müssen Sie wissen, dass Ihnen nicht das gesamte Einkommen gepfändet wird, sondern nur ein Teil davon. Die Höhe hängt vom Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten ab. Über den Freibetrag können Sie auch in der Verbraucherinsolvenz nach Belieben verfügen. Eine Gehaltspfändung beim Arbeitgeber müssen Sie nicht befürchten, dies ist kein Entlassungsgrund.

Eröffnen Sie ein Konto bei einer anderen Bank

Falls Ihr Girokonto bei Eröffnung der Verbraucherinsolvenz im Minus ist oder bereits gesperrt, wird die Bank Ihnen das Konto wahrscheinlich fristlos kündigen. Das gleiche gilt, wenn Ihr Girokonto zwar ein Plus aufweist, Sie aber bei der gleichen Bank anderweitig Schulden haben. Suchen Sie sich eine neue Bank und eröffnen Sie ein neues Konto. Die Bank mit dem alten (Minus-) Konto behandeln Sie ab sofort wie einen Gläubiger.

Stellen Sie die Zahlungen an Gläubiger einNachdem das neue Konto eingerichtet ist, stellen Sie jegliche Zahlungen an die Gläubiger ein. Miete, Strom usw. bedienen Sie natürlich weiter. Ansonsten gibt es keine Ausnahme. Pleite ist pleite! Auch die Androhung des Gerichtsvollziehers oder gar Aufforderung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung kann Ihnen gleichgültig sein. Haben Sie sich für die Verbraucherinsolvenz entschieden, verschlechtert die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung Ihre Rechtslage nicht.

Nutzen Sie meine Erfahrung

Als spezialisierter Anwalt verfüge ich über das erforderliche Fachwissen zu einer erfolgreichen Insolvenzberatung und habe dies anhand zahlreicher Verfahren immer wieder unter Beweis gestellt.

Zusätzlich kommt Ihnen meine Erfahrung als gerichtlich bestellter Treuhänder (so bezeichnet man den Insolvenzverwalter im vereinfachten Insolvenzverfahren für Privatpersonen) zugute, bei den Gerichten Hohenschönhausen, Spandau und Wedding. Die Kanzlei Dols | Franzke bearbeitet über 1.000 Insolvenzverfahren.
Anstelle Beratungstermin: Bequem von zuhause aus …

Wenn bei Ihnen alles klar ist und Sie ohne persönliche Beratung einfach nur ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragen wollen, können Sie das auch ganz bequem von zuhause aus online erledigen. Gehen Sie auf die von mir und meinem Partner Rechtsanwalt Jörg Franzke betriebene Web-Seite

www.online-schuldenfrei.de

und füllen Sie dort alle erforderlichen Daten aus. Den Rest erledigt meine Kanzlei.