Schufa nach Insolvenz

Wachssiegel auf einer Urkunde
Die SCHUFA dient Unternehmen in Deutschland wie Banken, Telefonanbietern, Versandhäusern, Leasinggesellschaften und sonstigen Unternehmen dazu, die Zahlungsfähigkeit zukünftiger Vertragspartner zu überprüfen.

Wie lange speichert die SCHUFA die Angaben zur Insolvenz?

Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt – erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn wird der Schufa-Eintrag gelöscht.

Das klingt harmlos, aber die Betroffenen wissen: Ein negativer Vermerk in der Schufa und die Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr ist versagt. Sie werden geradezu Menschen zweiter Klasse. Schon der Abschluss eines Handyvertrages oder die Eröffnung eines Bankkontos stellen eine nahezu unüberwindliche Hürde dar. Eingetragen werden in die Schufa insbesondere nicht erfüllte Kreditgeschäfte, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw. und selbstverständlich auch die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz.

Die Schufa erfährt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Je nach Bundesland werden die Insolvenzverfahren in einer regionlen Tageszeitung veröffentlicht und selbstverständlich im Bundeanzeiger und auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.

Die Schufa speichert die Einträge zur Verbraucherinsolvenz wie folgt:

Die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz und deren Beendigung zum Schlusstermin jeweils 3 Jahre zum Jahresende.
Falls ein Insolvenzantrag abgewiesen wurde, jeweils 5 Jahre zum Jahresende.
Während der Wohlverhaltenszeit ist die Ankündigung der Restschuldbefreiung gespeichert.
Am Schluss des sechsjährigen Gesamtverfahrens speichert die Schufa den erfolgreichen Abschluss nochmals für 3 Jahre.

Im Ergebnis bedeutet dies: Erst zehn Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens besitzen Sie wieder eine saubere Schufa-Bilanz.