Gewerbemieter sind berechtigt, ihre Miete zu mindern, wenn sie aufgrund behördlicher Anordnungen infolge einer Virus-Pandemie ihren Laden schließen mussten oder von Einschränkungen betroffen sind. Die Höhe der Mietminderung ist von der Intensität der Einschränkungen abhängig, kann sich aber auf 15 – 80 % belaufen. Dies hat das Landgericht Münster I entschieden. Der Fall eines Möbelgeschäfts
Vermieter, die ihr Eigentum als Wohnraum zur Verfügung stellen, haben ein Interesse daran, durch Mieteinnahmen möglichst viel Rendite zu erwirtschaften. Beliebig dürfen sie die Miete aber nicht erhöhen. Das Gesetz gibt einen Rahmen für zulässige Mietpreiserhöhungen vor und stellt Bedingungen an ihre Rechtmäßigkeit. Allerdings halten sich nicht alle Vermieter daran. Deshalb sollten Mieter bei Anhebungen
In den meisten Mietwohnungen treten im Laufe des Nutzungszeitraums Schäden auf. Sofern diese den üblichen Verschleiß überschreiten, kann der Vermieter dafür Schadenersatz verlangen. Voraussetzung: Die Mängel wurden nicht schon durch den Vormieter verursacht. Damit der Mieter sich gegen unzulässige Forderungen wehren kann, sollte er bei der Übergabe der Mietsache auf einem detaillierten Abnahmeprotokoll bestehen. Mieter
Für Wohnungseigentümerversammlungen gilt der Grundsatz der Nichtöffentlichkeit. So soll sichergestellt werden, dass die Willensbildung unbeeinflusst von äußeren Einwirkungen erfolgen kann. In Corona-Zeiten droht in geschlossenen Räumen allerdings eine erhöhte Ansteckungsgefahr. Daraus ergibt sich die Frage, ob die Versammlung auch im Freien durchgeführt werden kann – etwa auf einem zur Anlage gehörenden Spielplatz. Das Amtsgericht Berlin-Wedding
Das Gesetz sieht vor, dass ein Mieter seine Wohnung beim Auszug in dem Zustand zurückgeben muss, in dem er sie bei Vertragsbeginn entgegengenommen hat. Normale Abnutzungen hat dabei gem. § 538 BGB der Vermieter zu tragen. Anders sieht die Rechtslage allerdings aus, wenn es sich um größere durch den Mieter vorgenommene An- und Umbauten handelt.
Die Begründung eines Eigenbedarfs an einer vermieteten Wohnung kann auch dann zulässig sein, wenn der Eigentümer die Wohnung lediglich für einige Wochen im Jahr für sich und seine Familie nutzen will. Hintergrund In einem BGH-Verfahren aus dem Jahr 2018 ging es um den Vermieter einer 5-Zimmer-Wohnung in guter Lage in Wiesbaden, der von einem Mieter