Mietrecht für Mieter

Buch zum Mietrecht
In allen Belangen rund um das Mietrecht und Pachtrecht bin ich Ihr kompetenter Ansprechpartner. Als Fachanwalt für Mietrecht stehe ich Ihnen mit meinem Team professioneller und erfahrener Mitarbeiter zur Seite.

Als Mieter sind Sie mit zahlreichen Fragen konfrontiert: Welche Auskünfte darf der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages verlangen? Müssen Sie Fragen zu Einkünften, Schulden oder Kinderwunsch beantworten? Wann und wie hoch darf die Miete erhöht oder gekürzt werden? Ist die Betriebskostenabrechnung gerechtfertigt? Wann darf der Vermieter die Mieträume betreten? Was ist mit Schönheitsreparaturen? Was tun bei Kündigung oder Räumungsklage?

Diese und viele weitere Fragen führen täglich zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern, die nicht selten in einem Rechtsstreit enden. Oft sind Vertragsdetails entscheidend. Lassen Sie deshalb noch der Unterschrift den Mietvertrag überprüfen.

Das Mandat

Wir prüfen in einem ersten Beratungsgespräch die Sachlage und Ihre Möglichkeiten. In vielen Fällen können wir danach mit dem Vermieter bzw. der Hausverwaltung bereits eine außergerichtliche Einigung zugunsten unserer Mandanten herbeiführen. Ist das nicht möglich, vertritt unser Fachanwalt für Mietrecht Ihre Interessen professionell und Erfolg versprechend vor allen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichten.

Wenn nicht schon gleich zu Beginn, so treten Streitigkeiten häufig erst nach jahrelanger ungestörter Wohnidylle auf. Ursache ist zumeist eine plötzliche Verschlechterung der Mietsache, wie beispielsweise Schimmelbildung oder es ziehen lärmende Nachbarn ein. Dann stellt sich für den Mieter die Frage, welche Rechte er hat, um die Störung abzuwehren oder wenigstens die Miete zu mindern.

Ein weiteres Ärgernis für Mieter sind falsche Abrechnungen insbesondere Betriebskostenabrechnungen. Will der Mieter sich dies nicht gefallen lassen, muss er seine Rechte kennen, ob und welche Belege er einsehen darf und wie eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechung aussieht. Gleiches gilt, wenn der Vermieter die Miete beispielsweise nach einer Sanierung unangemessen erhöht.

Streitigkeiten über das Mietverhältnis gehen den meisten Mietern sehr nahe, weil der persönliche Rückzugsbereich betroffen ist und man nicht ausweichen kann. Die Nerven liegen blank, denn ein belastetes Mietverhältnis beeinträchtigt die Lebensqualität. Abhilfe schafft der Mieter zunächst, indem er die rechtlichen Grenzen kennt. Danach wird er sich zur Durchsetzung seiner Rechte entscheiden. Hierzu steht Ihnen unser erfahrener Fachanwalt für Mietrecht gerne zur Verfügung.

Tipps für Mieter

Dokumentieren Sie Wohnungsmängel

Prüfen Sie das Übergabeprotokoll. Ihr Vermieter kann bei Ihrem Auszug die kostenpflichtige Beseitigung aller nicht aufgeführten Mängel verlangen. Wird kein Übergabeprotokoll gefertigt, dokumentieren Sie selbst mit einem Zeugen alle Wohnungsmängel und informieren schriftlich Ihren Vermieter.

Überprüfen Sie die Mietkaution

Ihr Vermieter darf bei Vertragsabschluss eine Sicherheitsleistung in Höhe von maximal drei Nettomonatsmieten verlangen. Die Kaution muss auf einem Sonderkonto angelegt und banküblich verzinst werden. Sie haben das Recht, die Zahlung in drei monatlichen Raten ab Mietbeginn vorzunehmen.

Hinterfragen Sie Schönheitsreparaturen

Zahlreiche Mietvertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen sind ungültig. Oft sind Mieter auch bei einem Auszug nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren. Dazu wurden vom Bundesgerichtshof mehrere Grundsatzentscheidungen erlassen. Informieren Sie sich bei einem Auszug rechtzeitig über Ihre tatsächlichen Pflichten.