Berliner Testament

von | Mittwoch, 01.01.2014 | Erbrecht, Notar

Das Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches, von Ehegatten errichtetes Testament. Die Besonderheit besteht darin, dass es ausreichend ist, wenn das Testament von einem der beiden Ehegatten errichtet wird, während der andere Ehegatte das Testament nur unterschreibt. Der mitunterzeichnende Ehegatte soll hierbei jedoch angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort er seine Unterschrift beigefügt hat. Eine weitere Besonderheit besteht darin, dass die Erblasser sogenannte wechselbezügliche Verfügungen treffen können. Hierbei handelt es sich um Verfügungen, bei denen anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht auch ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen wird.