Gute Nachricht für Vermieter: Die Nennung der Gesamtkosten von Modernisierungsmaßnahmen bei Mieterhöhungen ist ausreichend

Gute Nachricht für Vermieter: Die Nennung der Gesamtkosten von Modernisierungsmaßnahmen bei Mieterhöhungen ist ausreichend

Urteile des Bundesgerichtshofes bestätigen: Die formellen Anforderungen für die Erklärung einer auf Modernisierungsmaßnahmen beruhenden Mieterhöhung dürfen nicht zu hoch sein. Laut den Urteilen des BGH vom 20.07.2022 (VIII ZR 337/21, AVIII ZR 339/21 und VIII ZR...