Kategorie: Notar

Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited

Verschmelzung einer deutschen GmbH auf eine Limited

Im Zuge eines zusammenwachsenden Europas kommt immer häufiger der Wunsch auf, dass bestehende Gesellschaften aus Deutschland in das europäische Ausland verlegt oder mit einer europäischen Gesellschaft verschmolzen werden. Auch wenn der Europäische Gerichtshof bereits im Jahr 2005 entschieden hat, dass eine grenzüberschreitende Verschmelzung auch ohne eine verbindliche Verschmelzungsrichtlinie zulässig ist (vgl. EuGH, Urteil vom 13. 12. 2005 – C-411/03), gestaltet sich dieser Prozess doch als sehr schwierig, weil die Behörden und Registergerichte beider an der Verschmelzung beteiligter Länder notwendig ist.

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Gutgläubiger Zwischenerwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen Geschäftsanteils nicht möglich

Gutgläubiger Zwischenerwerb eines bereits zuvor aufschiebend bedingt abgetretenen Geschäftsanteils nicht möglich

Das Handelsregister ist berechtigt, eine von einem Notar eingereichte Gesellschafterliste zurückzuweisen, die entgegen § 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 GmbHG keine Veränderungen in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung ausweist, sondern solche nur ankündigt. Ein aufschiebend bedingt abgetretener Geschäftsanteil kann nicht nach § 161 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 16 Abs. 3 GmbHG vor Bedingungseintritt von einem Zweiterwerber gutgläubig erworben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss vom 20.09.2011 zum Aktenzeichen II ZB 17/10 entschieden.

Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde:

Seit Inkrafttreten des MoMiG wird in Rechtsprechung und Literatur diskutiert, ob bei einer aufschiebend bedingten Abtretung ein gutgläubiger Erwerb durch den Zweiterwerber nach § 161 Abs. 3 BGB i. V. m. § 16 Abs. 3 GmbHG möglich ist und falls ja, wie man den Ersterwerber hiergegen sichern kann. Längere Zeit praktiziert wurden der Widerspruch zur Liste nach § 16 Abs. 3 S. 3 GmbHG sowie das sog. “Zwei-Listen-Modell” mit einem Hinweis auf die aufschiebend bedingte Abtretung in einer sogleich nach der Beurkundung eingereichten Zwischenliste.

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Keine Provision bei Preisnachlass von mehr als 50 %

Keine Provision bei Preisnachlass von mehr als 50 %

Vereinbaren die Parteien eines von einem Makler vermittelten Grundstückskaufs einen Preisnachlass von über 50 Prozent, kann der Makler keine Provision verlangen, denn der nachgewiesene und der abgeschlossene Kaufvertrag sind wirtschaftlich nicht gleichwertig. Dies hat der BGH (vgl. Urteil v. 6.2.2014, III ZR 131/13) jüngst entschieden.

Der Fall: Die klagende Immobilienmaklerin begehrt von ihrem Kunden die Zahlung einer Maklerprovision. Die von der Beklagten beauftragte Klägerin wies unter Hinweis auf die Provisionspflicht eine Gewerbeimmobilie zu einem Kaufpreis von 1,1 Mio. € nach. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin war u.a. festgelegt, dass ein Provisionsanspruch auch entstehe, wenn der abgeschlossene Vertrag vom Angebot abweiche, oder wenn es vertragliche Erweiterungen oder Ergänzungen gäbe oder ein gleiches oder ähnliches Geschäft abgeschlossen werde.

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Wirksamkeit von Abtretungsklauseln in Bauträgerverträgen

Wirksamkeit von Abtretungsklauseln in Bauträgerverträgen

1. Für die Wirksamkeit von Abtretungsklauseln in Bauträgerverträgen ist es nicht erforderlich, dass in der Abtretungsvereinbarung die Baubeteiligten namentlich als Schuldner der abgetretenen Forderungen genannt werden. Es reicht aus, dass die Schuldner von Gewährleistungs- oder Erfüllungsansprüchen bestimmbar sind.

2. Ziel einer solchen Abtretungsklausel ist es, die Rechtsposition der jeweiligen Erwerber im Hinblick auf Mängel an der Wohnungseigentumsanlage insbesondere mit Blick auf eine mögliche Insolvenz des Bauträgers zu stärken. Ohne eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegen die sonstigen Baubeteiligten hätten sowohl die Erwerber als Einzelpersonen als auch die Wohnungseigentümergemeinschaft bei Mängeln im Falle einer Insolvenz des Bauträgers keinen vertraglich haftenden Schuldner für Mängelansprüche. (Leitsätze des Gerichts)

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