Die Pfändungsgrenze beginnt bei 1.179,99 € netto und steigt um ca. 300 EUR pro Unterhaltsverpflichtung. Von dem darüber hinausgehenden Einkommen werden Ihnen ca. zwei Drittel abgezogen.
Hier finden Sie die aktuelle Pfändungstabelle oder Sie nutzen Sie unseren Pfändungsrechner und lassen sich automatisch ausrechnen, wie viel im Insolvenzverfahren zum Leben bleibt.
Vorhandenes Vermögen wie beispielsweise Lebensversicherungen oder das eigene Fahrzeug verwertet der Insolvenzverwalter zu Beginn des Verfahrens. Einrichtungsgegenstände, Kleider und Schmuck bleiben verschont. Wohnungseinrichtung wird nur gepfändet, wenn sie hochwertig ist.
Ansonsten können Sie nach wie vor alles tun und lassen was Sie wollen und niemand wird sich in Ihr Leben einmischen.