Das Mandat
Als spezialisierte Anwälte verfügen wir, d.h. mein Sozius Rechtsanwalt Jörg Franzke und ich, über das erforderliche Fachwissen zu einer professionellen Insolvenzberatung und stellen dies anhand der vielen Insolvenzmandate immer wieder unter Beweis. Zusätzlich kommt Ihnen unsere Erfahrung als Insolvenzverwalter zugute. Unsere Beratung schließt sowohl die Privatinsolvenz, die Regelinsolvenz sowie die EU-Insolvenz in England mit ein. Im Back-Office unserer Kanzlei befasst sich ein rund zehnköpfiges Spezialistenteam ausschließlich mit Insolvenzberatung.
Weil Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen haften, kann die Begegnung mit dem Insolvenzverwalter schmerzhaft sein. Auch die Restschuldbefreiung ist in der Regelinsolvenz schwerer durchzusetzen als in der Verbraucherinsolvenz. Je komplexer der Fall, desto mehr Angriffspunkte.
Die Regelinsolvenz dient der maximalen Gläubigerbefriedigung. Ihr Interesse auf Restschuldbefreiung hingegen ist absolut nachrangig. Der Insolvenzverwalter vertritt die Interessen der Gläubiger und nicht Ihre Interessen. Ihre Restschuldbefreiung ist ihm völlig egal. Sein Erfolg wird ausschließlich an der Insolvenzmasse bemessen, die er aus Ihnen und aus Ihrem Umfeld herausholen wird. .
Die Restschuldbefreiung am Schluss des Insolvenzverfahrens ist kein Hexenwerk, aber sie muss gut vorbereitet sein und man muss darum kämpfen.
Hierzu beraten wir Sie gerne und übernehmen ein weiterführendes Mandat. Bereits die Investition in ein ausführliches Beratungsgespräch wird Sie vor teuren Fehlern schützen.