Wie lange speichert die SCHUFA die Angaben zur Insolvenz?
Die Schufa speichert die Eröffnung der Verbraucherinsolvenz drei Jahre lang in ihrem Register und später werden die einzelnen Verfahrensschritte vermerkt – erst zehn Jahre nach Insolvenzbeginn wird der Schufa-Eintrag gelöscht.
Das klingt harmlos, aber die Betroffenen wissen: Ein negativer Vermerk in der Schufa und die Teilnahme am modernen Zahlungsverkehr ist versagt. Sie werden geradezu Menschen zweiter Klasse. Schon der Abschluss eines Handyvertrages oder die Eröffnung eines Bankkontos stellen eine nahezu unüberwindliche Hürde dar. Eingetragen werden in die Schufa insbesondere nicht erfüllte Kreditgeschäfte, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung usw. und selbstverständlich auch die Eröffnung einer Verbraucherinsolvenz.
Die Schufa erfährt über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Insolvenzgerichte. Je nach Bundesland werden die Insolvenzverfahren in einer regionlen Tageszeitung veröffentlicht und selbstverständlich im Bundeanzeiger und auf der Webseite www.insolvenzbekanntmachungen.de.