Seit März 2015 gilt die Umwandlungsverordnung (GVBl. 2015, S. 43), umgangssprachlich auch Umwandlungs-Verbot genannt.
Mit dem Genehmigungsvorbehalt zur Umwandlung in den sozialen Erhaltungsgebieten kommt ein weiteres wichtiges städtebauliches und wohnungspolitisches Instrument zur Anwendung, weil es in den letzten Jahren in Berlin eine deutliche Steigerung der Umwandlungen in Wohnungseigentum gab, wobei diese Umwandlungen mit überproportionalem Anteil in sozialen Erhaltungsgebieten durchgeführt wurden.