Generalvollmacht

von | Mittwoch, 01.01.2014 | Notar, Vorsorgevollmacht u. Patientenverfügung

Eine Generalvollmacht ist eine umfassende Vollmacht, die grundsätzlich zur Vornahme von allen Rechtsgeschäften und geschäftsähnlichen Handlungen berechtigt, bei denen eine Vertretung zulässig ist.