Kosten der Tätigkeit als Rechtsanwalt
Die Gebühren für die anwaltliche Tätigkeit berechnen sich nach der Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird. Die Höhe der Gebühren berechnet sich nach dem Streitwert, der bei gerichtlichen Auseinandersetzungen vom Gericht festgesetzt wird.
Ich biete auch eine telefonische Beratung in den Bereichen Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht zu Pauschalpreisen an. Ein telefonisches Beratungsgespräch von ca. 30 Minuten Dauer kostet zwischen 150,00 € und 250,00 €. Die Kosten können vorab per PayPal oder Überweisung an uns gezahlt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Um das Kostenrisiko einschätzen zu können, können Sie mich gerne jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren. Auf diesem Weg können Sie mich kontaktieren.