Mietkaution: Die wichtigsten Fragen für Mieter und Vermieter geklärt

von | Mittwoch, 19.06.2019 | Mietrecht

Die sogenannte Mietkaution dient Vermietern als Sicherheit bei einer Wohnungsvermietung. Damit können im Schadensfall anfallende Kosten gedeckt oder auch ausstehende Mietzahlungen beglichen werden. Was genau mit dieser Kaution gemacht werden darf und worauf generell geachtet werden sollte, wird im Folgenden erklärt.

Wie hoch darf eine Mietkaution maximal sein?

Es ist wichtig darauf zu achten, dass eine angemessene Zahlung geleistet wird. Die maximale Höhe einer Mietkaution ist daher im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt. Diese darf demnach „höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen (§ 551 BGB).“ Zu hohe Beträge müssen nicht gezahlt werden.

Kann auf eine Mietkaution verzichtet werden?

Laut Gesetz ist es nicht notwendig, eine Kaution zu verlangen. Ein Vermieter wird aber vermutlich kaum darauf verzichten, denn das Risiko, auf anfallenden Kosten sitzenzubleiben, ist zu hoch. Die Kaution wird in den häufigsten Fällen direkt im Mietvertrag vereinbart. Dort muss die genaue Summe vertraglich festgelegt werden, denn sonst hat der Vermieter keinen Anspruch auf die Vergütung.

Bis wann muss eine Mietkaution gezahlt werden?

Eine Kaution wird dann fällig, wenn der Zeitpunkt des Mietverhältnisses beginnt. Genauer erklärt, ist das der Tag, an dem der Mietbeginn im Mietvertrag festgelegt ist. Dabei besagt das Mietrecht, dass die Zahlung nicht sofort vollständig beglichen werden muss, sondern auch in drei gleichen Raten pro Monat abgezahlt werden kann. Wichtig ist, dass die erste Rate zum Mietbeginn auf dem Konto des Vermieters ist.

Was darf der Vermieter mit dem Geld machen?

Vermieter sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die gezahlten Mietkautionen auf einem Konto mit dreimonatiger Kündigungsfrist getrennt von anderen Einkünften zu bewahren. Somit sollte das Konto auch als Kautionskonto namentlich gekennzeichnet sein, um eine strikte Trennung zwischen privatem Vermögen und der Mietkaution im Falle einer Eigentümer-Insolvenz zu gewährleisten.

Was passiert, wenn die Mietkaution verschwindet?

Sollte die Mietkaution aus unerklärlichen Gründen verschwunden sein, müssen private Vermieter die Kosten übernehmen. Bei Wohnungsgesellschaften ist das Management für die Rückerstattung verantwortlich. Gerade dort kann es häufiger zu fehlenden Unterlagen durch Eigentümerwechsel oder längere Mietverhältnisse kommen. Hierbei ist es wichtig, selbst einen Nachweis über die Mietkaution, beispielsweise in Form eines Kontoauszuges, aufzubewahren.

Wann erhalte ich meine Kaution nach der Mietkündigung?

Nachdem das Mietverhältnis beendet wurde, erhält der Mieter seine Kaution zurück. Allerdings kann sich der Zeitraum länger hinauszögern. Der Vermieter muss zunächst kontrollieren, ob noch offene Forderungen fällig sind. Dazu gehören unter Anderem noch nicht beglichene Mietschulden, Nebenkostenabrechnungen oder Schäden an der Wohnung. Für die Überprüfung kann der Vermieter sich bis zu 6 Monate Zeit lassen, da etwaige Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach der Rückgabe der Mietsache geltend gemacht werden müssen. Um diese finanzielle Belastung zu vermeiden, ist die Mietkautionsbürgschaft eine geeignete Lösung. Statt eines Geldbetrages wird eine Bürgschaftsurkunde hinterlegt. Somit muss nach einer Kündigung nicht auf die Rückzahlung der Kaution gewartet werden und der Vermieter erhält trotz dessen eine adäquate Sicherheitsleistung. Allerdings verlangen Banken häufig, dass sich auf dem Konto ein Guthaben befindet, das der Höhe der übernommenen Bürgschaft entspricht.