Notar in Berlin-Charlottenburg
Immobilienkäufer, Unternehmensgründer, Familien mit Vermögensvorsorge, Erblasser – wer in Berlin oder auch bundesweit einen Notar mit viel Praxiserfahrung sucht, ist bei uns richtig.
Vom ersten Vertragsentwurf über die Beurkundung bis zur vollständigen Abwicklung mit Grundbuchamt, Registergericht und Finanzamt begleite ich Sie gemeinsam mit meinem Team der Kanzlei Dols, Franzke u. Partner durch jeden Schritt. Persönlich im Notariat in Berlin-Charlottenburg, aber auch deutschlandweit online, wo dies gesetzlich zugelassen ist.
Mein Schwerpunkt als Notar: das Immobilienrecht
Im Laufe meiner Tätigkeit habe ich zahlreiche Immobiliengeschäfte beurkundet – vom Einfamilienhaus über Eigentumswohnungen und Bauträgerverträge bis zu komplexen gewerblichen Anlageobjekten.
Ich kenne die Besonderheiten des Berliner Marktes: Mietervorkaufsrechte nach § 577 BGB, Verträge über Objekte in Milieuschutz- und Erhaltungsgebieten, Immobilien aus der Zwangsversteigerung. Diese Praxiserfahrung fließt in jeden Vertragsentwurf ein.
Selbstverständlich beurkunde ich auch für Objekte und Gesellschaften in anderen Bundesländern.
Meine notariellen Leistungsbereiche:
- Immobilienrecht: Kaufverträge, Bauträgerverträge, Grundschuldbestellungen, Teilungserklärungen und Übertragungen innerhalb der Familie
- Handels- und Gesellschaftsrecht: GmbH- und UG-Gründungen, Anteilskäufe, Kapitalerhöhungen, Umfirmierungen, Verschmelzungen
- Familienrecht: Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen und Modifikationen des Güterstands
- Erbrecht: Einzel- und Berliner Testamente, Erbverträge, Unternehmertestamente, Erbscheinanträge
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Damit Ihre Angelegenheiten im Ernstfall in Ihrem Sinne geregelt werden
- Beglaubigungen: Unterschriftsbeglaubigungen für Handels-, Grundbuch- oder Vereinsregister
Online-Beurkundung – bundesweit, ohne Anreise
Für viele notarielle Vorgänge bieten wir die notarielle Online-Beurkundung an. So können Sie auch ortsunabhängig sicher und rechtswirksam beurkunden lassen. Ein echter Vorteil bei verteilten Familien oder Gesellschaftern.
Praxiserprobte Vertragsgestaltung
Jeder Vertrag, den ich für Sie entwerfe, basiert auf der Erfahrung aus zahlreichen Beurkundungen – teilweise auch ergänzt durch meine parallele anwaltliche Praxis im Immobilienrecht.
Diese doppelte Perspektive fließt in die Erstellung von Beurkundungen mit ein. Das Ziel ist immer: Ein Vertrag, der nicht nur rechtssicher ist, sondern auch dann noch trägt, wenn sich Lebenssituationen verändern.
So läuft eine Beurkundung in unserer Notarkanzlei ab
- Anfrage und Vorgespräch: Sie schildern uns Ihr Anliegen, gern auch über unsere Online-Formulare.
- Vertragsentwurf: Wir erstellen den Entwurf und senden Ihnen diesen – bei Verbraucherverträgen mit der gesetzlichen 2-Wochen-Frist nach § 17 Abs. 2a BeurkG – zu.
- Beurkundungstermin: In meiner Kanzlei oder, wo möglich und gewünscht, online. Ich lese den Vertrag vor und erkläre jede Klausel.
- Abwicklung: Anträge an Grundbuchamt, Registergericht und Finanzamt und die gesamte Abwicklung übernehmen wir für Sie.
Vereinbaren Sie Ihren Termin in unserem Notariat in Berlin-Charlottenburg, gern telefonisch, über das Kontaktformular am Ende der Seite oder direkt über unsere Online-Formulare.
Was kostet ein Notar?
Notarkosten sind im GNotKG bundeseinheitlich festgelegt und richten sich nach dem Geschäftswert. Verhandelbar sind sie nicht. Eine erste Einschätzung erhalten Sie hier.
Brauche ich für ein Testament einen Notar?
Nicht zwingend, aber meist sinnvoll. Ein notarielles Testament erspart Ihren Erben den Erbscheinantrag und wird zentral registriert – das spätere Erbscheinverfahren kostet erfahrungsgemäß gern das Doppelte.
Kann ich Beurkundungen online erledigen?
Ja, viele notarielle Beurkundungen – vor allem im Handels- und Gesellschaftsrecht – können dank der notariellen Online-Beurkundung erledigt werden – deutschlandweit. Welche Verträge dafür in Frage kommen, klären wir im Vorgespräch oder unter http://online.notar.de.
Was muss ich zum Termin im Notariat mitbringen?
Einen gültigen Lichtbildausweis oder Aufenthaltstitel, gegebenenfalls Ihre Steuer-ID, und, falls vorhanden, Unterlagen zum Geschäftsgegenstand. Eine konkrete Checkliste senden wir Ihnen vor dem Termin.
Sind Sie auch als Anwalt tätig?
Ja, ich bin nicht nur Notar, sondern gleichzeitig auch Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (WEG). In derselben Sache trennen wir die Rollen aber selbstverständlich strikt: Ein Notar agiert neutral, ein Anwalt parteilich.
