Was ist bei der Eintragung der GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) zu beachten
Das Registergericht kann eine GmbH regelmäßig in 5 – 8 Arbeitstagen ab Eingang der Anmeldung eintragen, sofern keine Eintragungsmängel vorliegen oder weitere Korrespondenz mit den Verfahrensbeteiligten erforderlich ist. Dabei können Unternehmer oft mit einfachen Mitteln zur Beschleunigung der Eintragung beitragen:
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