Grundschuld

Rechtsanwalt und Notar Matthias Dols
Durch die Grundschuldbestellung gibt der Eigentümer eines Grundstückes sein Einverständnis zur Eintragung einer Grundschuld in das Grundbuch. Bei einer Grundschuld handelt es sich um ein Grundpfandrecht, das man zu Gunsten eines Gläubigers (Kreditgeber) als Sicherheit bestellt. Dem Kreditgeber dient die Grundschuldbestellung als Sicherheit für ein bewilligtes Darlehen, das der Kreditnehmer meist zur Baufinanzierung benötigt. Kann der Kreditnehmer nicht mehr zahlen, kann die Bank die Grundschuld im Wege der Zwangsversteigerung verwerten und erhält so die ausgereichten Geldmittel zurück.
Da der Kreditnehmer das Grundstück theoretisch als Kreditsicherheit für mehrere Kredite verwenden könnte und der Grundstückswert somit keine ausreichende Sicherheit mehr böte, ist die Grundschuldbestellung für die Bank ein wichtiger Bestandteil der Kreditsicherung. Der Darlehensnehmer kann durch die Grundschuld auch mehrere Darlehen absichern, allerdings ausschließlich bei dem einen eingetragenen Gläubiger. Die Grundschuldbestellung ist die gängigste Form des Grundpfandrechts innerhalb der privaten Baufinanzierung, während Hypotheken inzwischen eher zur Absicherung staatlicher Darlehen dienen.

Der Weg zur Grundschuldbestellung

Der Kreditnehmer unterwirft sich in einer Grundschuldbestellungsurkunde im Regelfall gegenüber der Bank zugleich mit seinem gesamten persönlichen Vermögen der Zwangsvollstreckung. Zugleich unterwirft der Eigentümer die belastete Immobilie der sofortigen Zwangsvollstreckung. Mit der Grundschuldbestellung wird ein Antrag auf die Eintragung der Grundschuld ins Grundbuch gestellt. Bevor die Grundschuldbestellung abgewickelt werden kann, muss der Darlehensvertrag zwischen Darlehensnehmer und Kreditinstitut ausgehandelt und von beiden Parteien unterzeichnet sein. Dann führt der nächste Weg zum Notar, der die Grundschuldbestellung beurkundet und die Eintragung der Grundschuld in das Grundbuch veranlasst. Der Eintrag der Grundschuld ins Grundbuch findet nach notarieller Beglaubigung beim Grundbuchamt des Amtsgerichtes statt.

Da der Kreditnehmer einen Termin beim Notar benötigt und die Grundschuldbestellung danach beim Amtsgericht bearbeitet wird, dauert es in der Regel einige Wochen, bis die Eintragung der Grundschuld im Grundbuch erfolgt. Daher sollte der Kreditnehmer seinen Notar fragen, wie lange die Grundschuldbestellung bei ihm und bei dem zuständigen Amtsgericht erwartungsgemäß dauern wird.

Ein paar Tipps

Der Kreditnehmer sollte bei der Grundschuldbestellung darauf achten, dass die Grundschuld möglichst gering verzinst bestellt wird. In der Regel lassen sich die Banken Grundschuldzinsen zwischen 12 und 18 % p.a. als Sicherheit mit im Grundbuch eintragen, weil die Zinsen im Rahmen einer Zwangsversteigerung die Sicherheit erhöhen und dort als Forderung angemeldet werden können. Tatsächlich darf die Bank aber nur die Zinsen vom Kreditnehmer beanspruchen, die dieser im Darlehensvertrag übernommen hat. In der notariellen Urkunde muss daher der Zinssatz genau festgelegt werden. Vor dem Gang zum Notar sollte sich der Kreditnehmer Fragen zur Grundschuldbestellung notieren und sich diese beantworten lassen.