Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Umschlag mit Wachssiegel und Stempel
Ein jeder von uns kann aufgrund Alters oder Krankheit oder als Folge eines unvorhersehbaren Unfalls in die Situation geraten, nicht mehr selbst über seine Angelegenheiten entscheiden zu können. In einer solchen Situation stellen die Gerichte einen Betreuer zur Seite, der dann die Entscheidungen treffen muss. Um dies zu vermeiden, hilft eine Vorsorgevollmacht.
Die nächsten Verwandten bzw. der Ehepartner können im Notfall nicht alles für Sie regeln und für Sie entscheiden! Ohne eine Vorsorgevollmacht muss dann vom Gericht ein Betreuer bestellt werden. Es besteht das Risiko, dass eventuell vom Gericht eine fremde/unerwünschte Person zum Betreuer bestellt, der beispielsweise über die Vermögensverwendung oder gesundheitliche Fragen entscheidet und hierfür auch noch eine meist nicht geringe Vergütung erhält.
Mit einer Vorsorgevollmacht haben Sie die Möglichkeit die Einsetzung eines gerichtlich bestellten Betreuers zu verhindern. Das Gesetz bietet Ihnen die Möglichkeit eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, damit diese alle Aufgaben erledigen kann, falls Sie dazu persönlich hierzu nicht in der Lage sind. Der Bevollmächtigte kann sofort nach Eintreten einer Notsituation oder ohne Notfall ohne eine zeitliche Lücke in Ihrem Auftrag handeln.

Bei einem Notar erhalten Sie eine auf Ihren konkreten Einzelfall individuell abgestimmte Vorsorgevollmacht, wobei der Erstellung der Vollmacht eine rechtliche Beratung vorangeht. Diese Vorsorgevollmacht sollte mit weiteren wichtigen Regelungen, insbesondere mit einer Patientenverfügung und gegebenenfalls mit einer Generalvollmacht, verbunden werden. Sofern zu Ihrem Vermögen Immobilien gehören, bietet nur eine notariell beurkundete Vollmacht die notwendige Sicherheit, dass alle Entscheidungen in Ihrem Sinn getroffen werden. Hinzu kommt, dass eine notarielle Urkunde eine höhere Überzeugungskraft besitzt.

Die Vorteile einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht

Sie genießt im Rechtsverkehr und im medizinischen Bereich hohe Anerkennung, (Banken müssen z. B. eine beurkundete Generalvollmacht akzeptieren).

Soll die Vollmacht auch für Grundstücksgeschäfte, beim Handelsregister oder zu Erbausschlagungen genutzt werden müssen, ist eine notarielle Form unerlässlich.

Eine beurkundete Vollmacht kann nicht verloren gehen, da das Original beim Notar verbleibt und jederzeit weitere Ausfertigungen erteilt werden können.

Beurkundete Vollmachten werden auf Wunsch vom Notar ohne zusätzliche Kosten im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eingetragen, wodurch sichergestellt wird, dass sie im Betreuungsfall gefunden wird.

Ich empfehle Ihnen zu umfassender rechtlicher Vorsorge die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung und einer Betreuungsverfügung in einer Urkunde zu kombinieren.

Kosten der notariellen Beurkundung

Die Kosten für Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht betragen bei einem Vermögen von 100.000 € ca. 190,00 €.

Die Koste, die nur für die Anordnung einer Betreuung bei fehlender Vorsorgevollmacht anfallen, liegen bei diesem Vermögenswert deutlich höher, wobei die Vergütung des einzusetzenden Betreuers hierbei noch nicht einmal berücksichtigt ist.

Möchten Sie eine Vorsorgevollmacht beurkunden? Folgendes müssen Sie tun:

Am Einfachsten ist es, wenn Sie mir Ihre Daten online über eines meiner Auftragsformulare zukommen lassen. Hier gelangen Sie zu den Auftragsformularen.

Alternativ können Sie auch gerne telefonisch einen Termin für ein Vorgespräch mit meinem Büro vereinbaren. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Schließlich können Sie mir auch gerne eine E-Mail an uns schicken. Das Kontaktformular finden Sie unten auf dieser Webseite. Eine Mitarbeiterin unseres Büros wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.