Schutzschirmverfahren ESUG funktioniert

von | Montag, 30.07.2012 | Insolvenzrecht, Schutzschirmverfahren

Die Dura Tufting Holding (Bodenbelagssparte) hat sich mit 13 Tochterunternehmen als erstes Unternehmen nach Einführung des Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) am 1.März 2012 für ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung entschieden. Der Insolvenzantrag und Antrag auf Eigenverwaltung wurde nur 5 Tage nach Inkrafttreten des ESUG-Schutzschirmverfahrens beim Amtsgericht Fulda eingereicht. Offenbar hat man nur auf das Inkrafttreten des ESUG-Schutzschirmverfahrens gewartet. Trotz voller Auftragsbücher sollen die Dura-Gruppe erhebliche finanzielle Verbindlichkeiten aus früheren Unternehmenszukäufen gedrückt haben, was sich zuletzt auch auf die Lieferfähigkeit auswirkte. Das Schutzschirmverfahren nach ESUG erleichtert dem betroffenen Unternehmen einen Forderungsverzicht von den Gläubigern zu erhalten. Die Gläubiger auf der anderen Seite sind im Schutzschirmverfahren nach ESUG besser gestellt, als in einer Abwicklung per Insolvenz. Wird bereits während des dreimonatigen ESUG-Schutzschirmverfahrens zwischen dem Unternehmen und den Gläubigern eine Einigung darüber erzielt, in welchem Umfang und in welcher Art und Weise das Unternehmen die Verbindlichkeiten reguliert, dann wird das Ergebnis in einem schriftlichen Vertrag festgehalten. Wird keine Einigung während des ESUG-Schutzschirmverfahrens erzielt, muss diese im Insolvenzplanverfahren gefunden werden und wird dann im Insolvenzplan festgehalten. Ist der Insolvenzplan ausgehandelt und rechtskräftig festgestellt, können die Gläubiger nur noch das fordern, was im Insolvenzplan zur Schuldentilgung vorgesehen ist. Die übrigen Verbindlichkeiten des Unternehmens erlöschen kraft Gesetz.

Das Amtsgericht Fulda hat am 1. Mai die DURA Gruppe unter den Schutzschirm (ESUG-Schutzschirmverfahren) gelassen. Mittlerweile soll die Entschuldung der DURA Gruppe fast abgeschlossen sein.