Zur Vorbereitung der Beurkundung bitte ich Sie, den nachfolgenden Fragebogen zur Person herunter zu laden, da wir Ihre persönlichen Daten zur Vorbereitung der Beurkundung insbesondere von Grundstückskaufverträgen oder Wohnungseigentumskaufverträgen oder Gesellschaftsgründungen benötigen.
Fragebogen: Personalien (natürliche Person)
Der Notar ist zufolge gesetzlicher Vorschriften (GwG, GrEStG) verpflichtet, die Beteiligten seiner Urkunden genau zu identifizieren und bestimmte persönliche Daten seiner Klienten zu erheben, zu prüfen und aufzubewahren. Diese Daten dürfen selbstverständlich nur zweckentsprechend für das notarielle Beurkundungsverfahren und zur Erfüllung gesetzlicher Anzeigepflichten gegenüber dem Finanzamt Grunderwerbsteuerstelle oder anderen öffentlichen Stellen verwendet werden. Die Mandanten können auf die vertrauliche und rechtmäßige Behandlung ihrer Daten durch den Notar und seine Mitarbeiter vertrauen. Der Notar ist von Gesetzes wegen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz verpflichtet.