Wohnungs- und Teileigentümer sind zur gemeinsamen Sanierung verpflichtet

von | Montag, 07.05.2018 | Pressemitteilung

Matthias Dols, Notar, Mietrechtsanwalt und Experte für Wohneigentumsrecht macht wegen seiner bundesweiten Bedeutung auf ein aktuelles BGH-Urteil aufmerksam, das alle Miteigentümer einer Wohnungs- und Teileeigentümergemeinschaft verpflichtet, sich an der Instandhaltung der gemeinsamen Immobilie zu beteiligen (BGH-Urteil vom 4. Mai 2018 – V ZR 203/17).