Zentrales Testamentsregister

von | Mittwoch, 01.01.2014 | Allgemein

Seit dem 1. Januar 2012 führt die Bundesnotarkammer das sog. Zentrale Testamentsregister für Deutschland. Dieses Testamentsregister dient dazu, dass sichergestellt wird, dass amtlich verwahrte erbfolgerelevante Urkunden aufgefunden werden, damit das Nachlassgericht im Sterbefall schnell und vor allem richtig entscheiden kann.

In das Zentrale Testamentsregister werden diejenigen Verwahrangaben zu notariellen Urkunden und solchen eigenhändigen Testamenten, die in besondere amtliche Verwahrung verbracht worden sind, aufgenommen, die erforderlich sind, um diese Urkunden im Sterbefall schnell und sicher aufzufinden.

Nicht gespeichert wird der Inhalt solcher Urkunden, die Auswirkungen auf die Erbfolge haben können. Es werden auch keine Kopien derartiger Urkunden bei der Bundesnotarkammer hinterlegt.

Die Registrierung von amtlich verwahrten und notariell beurkundeten erbfolgerelevanten Urkunden ist verpflichtend. Anders als beim Zentralen Vorsorgeregister ist es nicht nur zu empfehlen, eine Registrierung vorzunehmen, sondern gesetzlich vorgeschrieben.

Die Registrierung erfolgt in der Regel durch den Notar, während sie bei eigenhändigen Testamenten, die in die besondere amtliche Verwahrung verbracht werden, durch die Amtsgerichte gemeldet werden. Notare und Gerichte sind über besonders gesicherte Verbindungen des Justiz- und Notarnetzes mit der Registerbehörde verbunden. Die Registrierung erfolgt ausschließlich elektronisch.

Nähere Informationen zum Zentralen Testamentsregister sowie umfangreiche Hinweise zum sicheren Vererben finden Sie unter www.testamentsregister.de.